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Impressum, Datenschutz & AGB

PHIMAFILM e.U.

Philip Pürcher Filmproduktion
Philip Pürcher
Ospelgasse 25
1200 Wien
Österreich

+43 676 435 19 58
mail@phimafilm.com
www.phimafilm.com

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Philip Pürcher
Unternehmensgegenstand: Filmproduktion
UID-Nummer: ATU71973769
Firmenbuchnummer: FN 629653 k
Firmensitz: Wien
Kammer: Wirtschaftskammer Wien
Fachgruppe: Film und Musikwirtschaft
Berufsrecht: Gewerbeordnung – www.ris.bka.gv.at

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PHIMAFILM und subsidiär die AGB des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft (https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/film-musikwirtschaft/agb-werbefilm.pdf) für die Herstellung von Werbefilmen in der aktuellen Fassung.

Datenschutzerklärung
1. Allgemeines

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir ein besonderes Anliegen. Ich verarbeite Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, TKG 2003). In dieser Datenschutzerklärung informiere ich Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen meiner Website.

2. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

3. Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Server-Logfiles: Der Hosting-Provider meiner Website erhebt und speichert automatisch Informationen in sogenannten Server-Logfiles. Dazu gehören:
    • IP-Adresse
    • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
    • Browsertyp und -version
    • Verwendetes Betriebssystem
    • Referrer-URL
  • Kontaktformular: Wenn Sie über das Kontaktformular mit mir in Verbindung treten, werden die von Ihnen angegebenen Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Nachricht) zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage gespeichert.
4. Cookies
  • Notwendige Cookies: Diese Cookies sind erforderlich, um die grundlegenden Funktionen der Website bereitzustellen.
  • Optionale Cookies: Falls Analyse-Tools oder Drittanbieter-Dienste verwendet werden, können zusätzliche Cookies gesetzt werden. Sie können die Nutzung dieser Cookies über den Cookie-Banner zustimmen oder ablehnen.
5. Eingebettete Videos (YouTube/Vimeo)
  • YouTube: Ich nutze Videos von YouTube, betrieben von Google Ireland Limited. Beim Abspielen eines Videos wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, und personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse können übertragen werden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google.
  • Vimeo: Ich nutze Videos von Vimeo, betrieben von Vimeo Inc. Beim Abspielen eines Videos wird eine Verbindung zu den Servern von Vimeo hergestellt. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Vimeo.
  • Hinweis: Falls Sie nicht möchten, dass YouTube oder Vimeo Daten über Ihren Besuch sammeln, spielen Sie die Videos nicht ab oder nutzen Sie einen Skriptblocker.
6. Ihre Rechte
  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung

Zur Ausübung Ihrer Rechte kontaktieren Sie mich bitte unter den oben genannten Kontaktdaten.

7. Beschwerderecht

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, können Sie sich bei der österreichischen Datenschutzbehörde beschweren:

  • Barichgasse 40-42, 1030 Wien
  • Telefon: +43 1 52 152-0
  • E-Mail: dsb@dsb.gv.at
8. Änderungen der Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Die aktuelle Version finden Sie stets auf meiner Website.

AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden kurz AGB) gelten für diese und sämtliche folgenden Geschäfts- und/oder Vertragsbeziehungen zwischen der Firma PHIMAFILM e.U. (im folgenden kurz Auftragnehmer (AN) und dem Auftraggeber (im folgenden kurz Auftraggeber (AG)).

1.2 Gerichtsstand: Wien, Auf Basis von österreichischen Recht

2. Grundlagen der Zusammenarbeit

2.1 Grundlage jedes Auftrags ist ein vom AG vorgegebener Rahmen (Briefing), dessen Anforderungen vom AN zu erfüllen sind. Innerhalb des Briefings besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

2.2 Der AN schafft das Werk eigenverantwortlich in eigener Person; er ist jedoch berechtigt, zur Durchführung sachverständige Mitarbeiter:innen oder Kooperationspartner:innen heranzuziehen.

2.3 Der AG sorgt dafür, dass dem AN alle Unterlagen und Umstände sowie Anweisungen, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden.

3. Abnahme

3.1 Der AG hat das Werk innerhalb von 14 Tagen auf seine Funktionsfähigkeit zu prüfen. Besteht das Werk diese Funktionsprüfung, ist der AG verpflichtet, eine schriftliche Abnahmeerklärung (zB. eine Bestätigung via E-Mail) abzugeben. Gibt der AG innerhalb dieser Frist keine Abnahmeerklärung ab oder unterlässt er eine schriftliche Beanstandung von allfälligen Mängeln, so gilt das Werk als abgenommen.

4. Eigentum an Materialien

4.1 Das im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Werk wird vom AN dem AG zum Liefertermin übergeben und geht, mit vollständiger Bezahlung des Werkentgeltes an den AN, in das Eigentum des AG über. Die getroffenen Regelungen zur Rechteeinräumung sind dabei gemäß nachfolgendem Punkt 5 zu beachten.

5. Rechteeinräumung

5.1 Soweit zwischen AG und AN nichts Abweichendes vereinbart wurde, räumt der AN dem AG am hergestellten Werk ein Werknutzungsrecht ein.

5.2. Der AG erwirbt mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars und der Nebenkosten das in der geschlossenen Vereinbarung vereinbarte Nutzungsrecht an den in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werken in der gelieferten Fassung, für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt der für die Auftragserfüllung
erforderliche Mindestumfang. Darüber hinausgehende Rechte werden nicht eingeräumt. Jede anderweitige oder weitergehende zukünftige Nutzung erfordert die honorarwirksame Zustimmung des AN.

5.3 Die Rechteeinräumung betrifft im Zweifel nur jene Werke und/oder Leistungen, die der AN selbst generiert. Die Rechteeinräumung umfasst im Zweifel nicht jene Werke und/oder Leistungen bzw. Rechte, die von Dritten aufgrund deren Rechtepositionen erworben werden (zB. Musik, Leistungen von Darsteller:innen und Sprecher:innen, und ähnliches). Eine solche Rechteeinräumung für Rechte Dritter erfordert Schriftlichkeit.

5.4 Jede Änderung, Bearbeitung, Nachahmung oder Nutzung in Teilen der hergestellten Werke ist
unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde.

5.5 Die dem AG eingeräumten Rechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AN an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden.

5.6 Unbeschadet der vereinbarten Rechteeinräumung behält der AN das Recht, sämtliches Rohmaterial unbeschränkt zu nutzen und das fertiggestellte Produkt (Film) für Eigenwerbung und zu Referenzzwecken in jeder erdenklichen Weise zeitlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen.

6. Entgelt, Fälligkeit

6.1 Der AN erhält für die von ihm aufgrund der vereinbarten zu erbringenden Leistungen und Rechteeinräumungen, das vertraglich vereinbarte, angemessene Entgelt zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Fälligkeit wird im Vertrag geregelt, fehlt eine solche Vereinbarung dann gilt

6.2 Das Entgelt oder dessen Teile ist bzw. sind nach Rechnungslegung binnen einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Wird die, vom AN gestellte Rechnung vom AG nicht fristgerecht bezahlt, entstehen Verzugszinsen mit der ersten Mahnung.

6.3 Im Falle des Verzuges auch nur mit einer Teilzahlung steht dem AN das Recht zu, nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von 14 Tagen den Rücktritt bzw. Teilrücktritt vom geschlossenen Vertrag zu erklären. Bei Verschulden haftet der AG für jeden Schaden, der dem AN hierdurch entsteht.

7. Rechte Dritter

7.1 Der AG garantiert, die Nutzungsrechte sämtlicher Werke, Leistungen, Daten etc. (Bild, Film, Audio, Text etc.) zu besitzen und zu deren Weitergabe an den AN berechtigt zu sein, die er für die Nutzung innerhalb dieser Produktion bereitstellt. Der AN übernimmt keine Haftung bzw. keine Prüfung der Rechte. Der AG hält den AN diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

8. Rücktritt und Storno

8.1 Storniert der AG während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung durch Gründe, die nicht vom AN zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des vereinbarten Honorars zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwands.

8.2 Unabhängig davon ist der AN berechtigt, ein Entgelt für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden dem AG in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung eines Nutzungsentgelts entfällt, alle Rechte bleiben beim AN.

9. Sonstiges

9.1 Der AN ermöglicht dem AG bis zur Abnahme zweimal Korrekturwünsche zu deponieren. Diese werden vom AN bis zur Endabnahme eingearbeitet.

9.2 Sofern eine Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Willen der vertragsschließenden Parteien entspricht.

9.3 Festgehalten wird, dass dieser Vereinbarung die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft Österreichs für die Herstellung von Werbefilmen abrufbar unter https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/film-musikwirtschaft/agb-werbefilm.pdf, zugrunde liegen, welche einen integrierenden Vereinbarungsbestandteil darstellen und ausdrücklich als vereinbart gelten. Heranzuziehen ist jene Fassung der zitierten Bedingungen, welche zum Zeitpunkt der Unterfertigung des Angebots in Geltung steht. Die Regelungsinhalte der zitierten Bedingungen sind subsidiär Vereinbarungsinhalt, soweit im unterzeichneten Angebot oder in vorliegenden AGBs nicht ausdrücklich anderslautende und vom Inhalt der Bedingungen abweichende Regelungen zwischen den Vertragsparteien getroffen werden.

9.4 Die Vereinbarung gibt die zwischen den Vertragsparteien getroffenen Abreden erschöpfend wieder. Es gibt keine wie immer gearteten Nebenabreden. Etwaige Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, wobei gegenseitig bestätigter Schriftwechsel genügt.

9.5 Die Anlagen, insbesondere die Kalkulation, das Konzept, das Timing sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

9.6 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des AN.

Als PDF einsehbar – Stand 12/2024